Konzertexamen/Meisterklasse
Der Studiengang Konzertexamen/Meisterklasse richtet sich an Studierende, die bereits über herausragende Qualifikationen und Fähigkeiten in ihrem Fach verfügen und die eine außergewöhnliche künstlerische Weiterentwicklung erwarten lassen.
Der postgraduale künstlerische Studiengang dauert in der Regel 4 Semester und setzt einen einschlägigen Masterabschluss oder einen damit vergleichbaren Abschluss (Diplom oder Äquivalent) voraus.
Akkordeon
Blockflöte
Cembalo/Fortepiano
Chorleitung
Elektronische Medien
Fagott
Filmmusik
Gesang
Gitarre
Harfe
Horn
Kammermusikensemble
Klarinette
Klavier
Komposition
Kontrabass
Liedgestaltung
Oboe
Orchesterleitung
Orgel
Orgelimprovisation
Posaune
Querflöte
Saxophon
Schlagzeug
Trompete
Tuba
Viola
Violine
Violoncello
Weitere allgemeine Informationen zum Studiengang
Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Konzertexamen/Meisterklasse
Anlage 1a zur Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Konzertexamen/Meisterklasse
Bewerbungsfristen
1. Dezember des Vorjahres zum Sommersemester
1. April zum Wintersemester
Anmeldegebühr: 50 €
Kosten
1.000 € pro Semester, zuzüglich Einschreibe- bzw. Rückmeldegebühren sowie Sozialbeitrag für das Studierendenwerk
Satzung über die Erhebung von Studiengebühren.
Künstlerische Anforderungen für die Eignungsprüfung
Hauptfachprüfung
- Für Instrumentalfächer in der Regel mindestens 4 Werke verschiedener Stilrichtungen, sowie ggf. 1-2 Etüden (20-30 Minuten), z.B. Hauptfach Klavier: 4 Werke und 2 Etüden
- Für Gesang, Chorleitung, Orchesterleitung, Komposition siehe Info-Blätter bzw. Immatrikulationssatzung
- Für Kammermusikensemble: Vortrag von mindestens 3 Originalwerken aus verschiedenen Stilrichtungen mit einer Spielzeit von 60 Minuten, aus denen die Prüfungskommission auswählen kann.
Die Prüfungskommission wählt aus der Liste der Prüfungswerke die Werke aus, die der Bewerber vortragen soll. Aus Zeitgründen kann die Kommission den Vortrag eines Werkes unterbrechen. Beurteilungskriterien sind künstlerische Phantasie, Werktreue, technisches Können und eine dem eigenen Können entsprechende Wahl der Prüfungswerke. Bei ausländischen Studienbewerbern wird darüber hinaus das Vorhandensein ausreichender deutscher Sprachkenntnisse beurteilt.
Rechtsverbindliche Angaben in der Immatrikulationssatzung
Formale Anforderungen für die Eignungsprüfung
Hinweise zur Formalen Anforderungen
Die Anmeldefrist ist generell für jedes Wintersemester der 1. April, für jedes Sommersemester der 1. Dezember. Es zählt der Eingangsstempel.